Laut OÖ Gassicherheitsverordnung 2006 und OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz muss eine Überprüfung Ihrer Gasanlage alle 12 Jahre erfolgen. Im Rahmen der G10-Prüfung wird Ihre Gasanlage auf
vorschriftsgemäße Leitungsführung,
Dichtheit Ihrer Gasanlage,
Korrosionsschutz,
Funktion von Absperr- und Sicherheitseinrichtungen sowie
Verbrennungsluftzufuhr
in gewohnter MK-Qualität überprüft.
Sollte die G10-Überprüfung einen Mangel aufdecken, so bieten wir Ihnen eine rasche und kompetente Lösung an, die Leitung nachzudichten bzw. zu erneuern.
Service für Energiezentralen
Gemäß dem Landesgesetz über das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Heizungsanlagen, sonstigen Gasanlagen sowie von Lagerstätten für brennbare Stoffe bieten wir umfassende und gesetzteskonforme Überprüfungen nach dem oberösterreichischen Luftreinhaltegesetz an:
Abnahmebefund für Erdgasanlagen (gemäß Oö. luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. luftREnTG))